Eine Kupferspirale zur Verhütung liegt in der Hand eines Arztes.
Eine fehlerhafte Charge bei Verhütungsspiralen hat für viele Frauen schmerzhafte Folgen gehabt. Vor Gericht wird um Schadenersatz und Schmerzengeld gekämpft. Der Verbraucherschutzverein vertritt rund 2200 Betroffene.
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Wien – Seit Jahren beschäftigen die defekten Verhütungsspiralen des Unternehmens Eurogine die Gerichte. Es geht dabei um Schadenersatz und Schmerzengeld für Frauen, bei denen die Spirale gebrochen ist und damit zu Komplikationen geführt hat. Der Verbraucherschutzverein (VSV) vertritt mehr als 2200 Frauen, die durch eine fehlerhafte Charge der Verhütungsspiralen Schaden erlitten haben. Neben Österreich sind auch Gerichte in Deutschland damit befasst.

Der Kampf um die Anerkennung von Schmerzen und Schadenersatz war bisher nicht immer leicht, DER STANDARD hat berichtet. Nun liegt ein neues Urteil vom Landesgericht Wels vor, das betroffene Frauen hoffen lässt. "Über die Entscheidung des Landesgerichtes Wels freuen wir uns deshalb sehr, da wir nun annähernd an Urteile deutscher Gerichte herankommen, die für vergleichbare Leidenswege bisher bereits rund 5000 bis 10.000 Euro an Schmerzengeld zusprechen (LG Berlin, LG Düsseldorf)", teilt VSV-Obfrau Daniela Holzinger mit.

Urteil als Trendwende

Das Urteil bezieht sich auf eine Klägerin, deren Verhütungsspirale in der Gebärmutter rund drei Jahre nach dem Einsetzen auseinanderbrach. Nach einigen Tagen ungewöhnlicher Unterleibsschmerzen, die in ihrer Art und Qualität anders als Regelschmerzen waren, schied die Klägerin einen Teil der Verhütungsspirale aus. Das zweite Ärmchen der Verhütungsspirale fehlte, es war in der Gebärmutter verblieben. Sie suchte ihre Gynäkologin auf – eine Gebärmutterspiegelung und eine Curettage zur Entfernung des gebrochenen Plastikarms im Krankenhaus Wels folgten.

"Ich freue mich sehr, gemeinsam mit dem VSV für die geschädigte Frau 3250 Euro an Schmerzengeld und 300 Euro an Schadenersatz vor Gericht erzielt zu haben", sagt Rechtsanwältin Margit Sagel, die die Klägerin vertreten hat. "Dass das Landesgericht Wels hier die Berufung der Herstellerfirma verworfen hat und das Ersturteil damit rechtskräftig ist, ist eine erfolgreiche Trendwende in den bisherigen Verfahren im Sinne der Betroffenen", fasst Sagel zusammen.

Harter Kampf

"Bis dato konnte unser Einsatz für Schmerzengeld für die Betroffenen als ein Kampf bergauf bezeichnet werden: skandalös niedrige Sachverständigengutachten, die trotz schwerer Operationen und Gebärmutterausschabungen nur wenige Stunden an Schmerzen zugestehen, und Gerichtsentscheidungen, die trotz Nachweises über die Betroffenheit der Charge der Spirale von einem natürlichen Bruch ausgingen, wogen schwer", sagt Holzinger.

Zur Erinnerung: Der spanische Hersteller Eurogine hatte Spiralen aus Gold bzw. Kupfer geliefert, bei denen es zu Materialfehlern gekommen war. Die Konsequenz: Die Arme der Spirale brachen oft ab – entweder bei der Entfernung oder unbemerkt. Im letzteren Fall kam es zu ungewollten Schwangerschaften. Abgebrochene Teile mussten oftmals auch operativ entfernt werden. (Bettina Pfluger, 30.4.2024)